VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Angebot: Für alle Angebote
und Verkäufe gelten die nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen. Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung,
um für uns verbindlich zu sein. Unsere Angebote
sind 90 Tage gültig. Alle Angebote verpflichten
uns erst nach Auftragsannahme durch uns.
2. Auftrag: Wir nehmen Aufträge
nur aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
entgegen. Aufträge können uns in jeder Form erteilt
werden. Der Besteller wird von uns als Käufer
angesehen, sofern er nicht ausdrücklich einen
Dritten als Käufer angibt. Kauf- und Lieferbedingungen
in Auftragsformularen des Käufers sind für uns
nicht bindend; durch die Bestellung erkennt der
Käufer unsere Bedingungen ohne Einschränkung als
verbindlich an.
3. Auftragsbestätigung: Alle
Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung,
um uns zu verpflichten, diese kann bei sofortiger
Lieferung durch unsere Rechnung ersetzt werden,
das gilt auch für durch unsere Vertreter getätigte
Verkäufe. Falls die Bestellung mit unserem Angebot
nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung
verbindlich.
4. Auftragsausführung: Wir
haften nicht für Fehler, die sich aus den vom
Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
Muster oder dergl.) ergeben. Nur unsere schriftlichen
Angaben über Ausführung, Abmessung und dergl.
sind vor allem bei Sonderanfertigungen, verbindlich.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne,
die in Katalogen, Preislisten, Drucksachen und
unseren sonstigen Mitteilungen enthalten sind,
stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
5. Preise: Unsere Preise
beruhen auf dem gegenwärtigen Kostenstand. Falls
zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Preisänderungen
im erforderlichen Herstellungsaufwand eintreten,
sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung
gültigen Preise zu berechnen. Für die Berechnung
sind die beim Versand festgestellten Mengen maßgebend.
Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung
geliefert. Für das Berechnen von Mengenrabatten
ist der jeweilige Auftrag, bei Abrufaufträgen
die Menge des einzelnen maßgebend.
6. Zahlung: Innerhalb 8 Tagen
ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder innerhalb 30
Tage netto. Werden Aufträge in Teillieferungen
abgewickelt, so berechtigen diese den Käufer nicht
zum Zurückhalten der Zahlung bis zur vollständigen
Auslieferung des Gesamtauftrages. Bei Zahlung
nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt des Geltendmachens
weiterer Rechte unsere Bankzinsen und Kosten berechnet.
Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie an die
Fermata-Gesellschaft für innovative Bürogestaltung
mbH in 59514 Welver direkt gerichtet bzw. auf
deren Konten überwiesen sind. Schecks und Wechsel,
diese diskont- und spesenfrei, gelten erst nach
deren Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes
auf einem unserer Konten als Zahlung.
7. Lieferpflicht: Lieferung
bleibt nach Lage der Materialbeschaffungsmöglichkeit
vorbehalten. Soweit durch für uns verbindliche
Anordnungen Qualitäts-, Maß- oder Gewichtsänderungen
vorzunehmen sind, bleibt die Lieferung entsprechend
abgeänderter Erzeugnisse vorbehalten. Dem Käufer
steht es frei, in solchen Fällen innerhalb 8 Tagen
nach Anzeige vom Auftrag zurückzutreten. Bei Aufträgen
auf nicht listenmäßige Erzeugnisse bleibt eine
Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Menge
vorbehalten.
8. Lieferzeit: Von uns angegebene
Lieferzeiten sind annähernd. Eine vom Käufer vorgeschriebene
Lieferzeit ist für uns nur dann verbindlich, wenn
sir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Für folgen verspäteter Lieferung ist bei Vorliegen
von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben,
unsere Inanspruchnahme ausgeschlossen.
9. Versand: Empfänger ist
der Käufer, sofern nicht bei Auftragserteilung
ein anderer Empfänger uns genannt wurde. Wir liefern
nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die
bei Auftragserteilung angegebene Anschrift; dies
gilt auch, wenn wir mit firmeneigenen Fahrzeugen
liefern; für die Folgen mangelhafter Anschriftenangaben
haftet der Käufer. Fehlende Versand-Anweisung
des Käufers gilt als sein Verlangen, dass wir
nach eigenem billigen Ermessen Art und Weg des
Versandes zu seinen lasten bestimmen. Die Lieferung
erfolgt ab unserem Lager Welver.
10. Verpackung: Wird nicht
berechnet. Leihverpackung ( z.B. Kisten oder Collico)
ist unverzüglich zurückzusenden; aus Verzögerung
der Rücksendung entstehende Kosten werden dem
Käufer belastet. Für Leihverpackung wird eine
Sicherheitsgebühr berechnet, diese wird nach franco
Rücksendung voll gutgeschrieben.
11. Transportschäden: Sind
auch dann vom Empfänger der Ware beim letzten
Transportführer geltend zu machen, wen sie erst
bei späterem Auspacken festgestellt werden. Wir
haften für Transportschäden nicht.
12. Mängelrügen: Und Beanstandungen
wegen der Stückzahl müssen unbeschadet der Vorschriften
von §377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb
8 Tagen nach empfang der Ware, bei nicht sofort
erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit,
schriftlich bei uns angebracht werden. Bei fristgerecht
erhobenen berechtigten Mängelrügen leisten wir
unberechneten Ersatz unter Ausschluss aller darüber
hinausgehenden Ansprüche.
13. Vorbehalt: Die von uns
gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der
Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung,
auch einen etwa zu seinen Lasten stehenden Kontokorrentsaldo,
beglichen hat. Alle diese Forderungen werden sofort
fällig, wenn der Käufer gegenüber den Bedingungen
von Ziff. 6 in Zahlungsverzug kommt. Wir können
in diesem Falle die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware
beanspruchen. Der Besteller ist nur berechtigt,
über die Vorbehaltsware ausschließlich im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verfügen; Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder
ähnliche Verfügungen sind ihm nicht gestattet.
Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich
unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift)
anzuzeigen. Veräußert ein Kunde Vorbehaltsware
auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenen
Kaufpreisforderungen durch ihr Entstehen als an
uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt,
diese Forderungen einzuziehen, bis dieses von
uns untersagt wird. In diesem Falle ist uns auf
Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung
in doppelter Ausfertigung einzureichen. außerdem
sind wir berechtigt, die Lieferung etwa nach rückständiger
Mengen von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig
zu machen oder hinauszuschieben oder abzulehnen,
unbeschadet unserer sonstigen Rechte.
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