VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Angebot: Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns verbindlich zu sein. Unsere Angebote sind 90 Tage gültig. Alle Angebote verpflichten uns erst nach Auftragsannahme durch uns.

2. Auftrag: Wir nehmen Aufträge nur aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen. Aufträge können uns in jeder Form erteilt werden. Der Besteller wird von uns als Käufer angesehen, sofern er nicht ausdrücklich einen Dritten als Käufer angibt. Kauf- und Lieferbedingungen in Auftragsformularen des Käufers sind für uns nicht bindend; durch die Bestellung erkennt der Käufer unsere Bedingungen ohne Einschränkung als verbindlich an.

3. Auftragsbestätigung: Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um uns zu verpflichten, diese kann bei sofortiger Lieferung durch unsere Rechnung ersetzt werden, das gilt auch für durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

4. Auftragsausführung: Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergl.) ergeben. Nur unsere schriftlichen Angaben über Ausführung, Abmessung und dergl. sind vor allem bei Sonderanfertigungen, verbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten, Drucksachen und unseren sonstigen Mitteilungen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.

5. Preise: Unsere Preise beruhen auf dem gegenwärtigen Kostenstand. Falls zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung Preisänderungen im erforderlichen Herstellungsaufwand eintreten, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Für die Berechnung sind die beim Versand festgestellten Mengen maßgebend. Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. Für das Berechnen von Mengenrabatten ist der jeweilige Auftrag, bei Abrufaufträgen die Menge des einzelnen maßgebend.

6. Zahlung: Innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto oder innerhalb 30 Tage netto. Werden Aufträge in Teillieferungen abgewickelt, so berechtigen diese den Käufer nicht zum Zurückhalten der Zahlung bis zur vollständigen Auslieferung des Gesamtauftrages. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt des Geltendmachens weiterer Rechte unsere Bankzinsen und Kosten berechnet. Zahlungen haben nur Gültigkeit, wenn sie an die Fermata-Gesellschaft für innovative Bürogestaltung mbH in 59514 Welver direkt gerichtet bzw. auf deren Konten überwiesen sind. Schecks und Wechsel, diese diskont- und spesenfrei, gelten erst nach deren Einlösung und Gutschrift des Gegenwertes auf einem unserer Konten als Zahlung.

7. Lieferpflicht: Lieferung bleibt nach Lage der Materialbeschaffungsmöglichkeit vorbehalten. Soweit durch für uns verbindliche Anordnungen Qualitäts-, Maß- oder Gewichtsänderungen vorzunehmen sind, bleibt die Lieferung entsprechend abgeänderter Erzeugnisse vorbehalten. Dem Käufer steht es frei, in solchen Fällen innerhalb 8 Tagen nach Anzeige vom Auftrag zurückzutreten. Bei Aufträgen auf nicht listenmäßige Erzeugnisse bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Menge vorbehalten.

8. Lieferzeit: Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd. Eine vom Käufer vorgeschriebene Lieferzeit ist für uns nur dann verbindlich, wenn sir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Für folgen verspäteter Lieferung ist bei Vorliegen von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben, unsere Inanspruchnahme ausgeschlossen.

9. Versand: Empfänger ist der Käufer, sofern nicht bei Auftragserteilung ein anderer Empfänger uns genannt wurde. Wir liefern nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die bei Auftragserteilung angegebene Anschrift; dies gilt auch, wenn wir mit firmeneigenen Fahrzeugen liefern; für die Folgen mangelhafter Anschriftenangaben haftet der Käufer. Fehlende Versand-Anweisung des Käufers gilt als sein Verlangen, dass wir nach eigenem billigen Ermessen Art und Weg des Versandes zu seinen lasten bestimmen. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Welver.

10. Verpackung: Wird nicht berechnet. Leihverpackung ( z.B. Kisten oder Collico) ist unverzüglich zurückzusenden; aus Verzögerung der Rücksendung entstehende Kosten werden dem Käufer belastet. Für Leihverpackung wird eine Sicherheitsgebühr berechnet, diese wird nach franco Rücksendung voll gutgeschrieben.

11. Transportschäden: Sind auch dann vom Empfänger der Ware beim letzten Transportführer geltend zu machen, wen sie erst bei späterem Auspacken festgestellt werden. Wir haften für Transportschäden nicht.

12. Mängelrügen: Und Beanstandungen wegen der Stückzahl müssen unbeschadet der Vorschriften von §377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach empfang der Ware, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich bei uns angebracht werden. Bei fristgerecht erhobenen berechtigten Mängelrügen leisten wir unberechneten Ersatz unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche.

13. Vorbehalt: Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch einen etwa zu seinen Lasten stehenden Kontokorrentsaldo, beglichen hat. Alle diese Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer gegenüber den Bedingungen von Ziff. 6 in Zahlungsverzug kommt. Wir können in diesem Falle die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware beanspruchen. Der Besteller ist nur berechtigt, über die Vorbehaltsware ausschließlich im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen; Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder ähnliche Verfügungen sind ihm nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) anzuzeigen. Veräußert ein Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenen Kaufpreisforderungen durch ihr Entstehen als an uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, diese Forderungen einzuziehen, bis dieses von uns untersagt wird. In diesem Falle ist uns auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in doppelter Ausfertigung einzureichen. außerdem sind wir berechtigt, die Lieferung etwa nach rückständiger Mengen von Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig zu machen oder hinauszuschieben oder abzulehnen, unbeschadet unserer sonstigen Rechte.

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